„Projekt Schildkröte 2012“

29.Dezember.2011

Am Dienstag, den 20.12.2011 und am Mittwoch, den 21.12.2011 fanden  um 11.00 Uhr im  JC Berlin Spandau,  Altonaer Str. 70/72, 13581 Berlin, Raum 4024

„Gruppeninformation zum Aktivierungscenter 2012“

statt.

In der Veranstaltung  wurde vor ca. 30 

„Kunden des Jobcenters“

eine  Eingliederungsvereinbarung (Masseneingliederungsvereinbarung) vorgelesen

und zur Unterschrift vorgelegt.


Am 21.12. war ich geladen.

Als Begleiter sind

Ralph Boes  (Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen) sowie

Mikk Schunke  (BVV Mitglied der Piratenpartei ) erschienen.

Beide wurden durch den Repräsentanten des Jobcenters nach Rücksprache mit der

Geschäftsleitung gebeten, den Raum zu verlassen.

Danach wurde eine Repräsistantin von

“Schildkröte Gmbh”

vorgestellt und eine Standard EGV 21.12.11 vorgelesen, mit der Aufforderung

ab 02.01.2012 bis zum 01.01.2013

an einer  “Maßname Schildkröte” teizunehmen.


The End

Statt einer Eingliederungsvereinbarung

29.Dezember.2011

Hiermit gebe ich Ihnen meine Weigerung bekannt, die “Eingliederungsvereinbarung” zu unterschreiben.

• Zunächst berufe ich mich auf die mit ihnen gefertigte Eingliederungsvereinbarung vom 17.11.2011 gültig bis zum 16.05.2012.

• Weiterhin ist ihnen bekannt, dass ich an einer selbstständigen Tätigkeit interessiert bin. Bereits am 22.112010 um 11.Uhr war ich durch Herrn Kliesch ins Jobcenter zu einer Infoveranstaltung geladen. Dabei wurde ein persönliches Vorrankommen in Aussicht gestellt. Am 20.05.2011 – erst 6 Monate später! – wurde ich von ihnen, Herr Hohmann, zu einem Gespräch geladen, auf dem sie mir durch Herrn Kliesch ausrichten ließen ich solle doch den Gedanken der Selbstständigkeit aufgeben und das Jüngeren überlassen!

• Wie ihnen auch bekannt ist, habe ich eine Nebentätigkeit auf selbstständiger Basis aufgenommen. Somit habe ich keine Zeit für sinnlose Beschäftigungsmaßnamen!

• Die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich ab, weil sie mich kalt entmündigt und mich in unglaublichem Ausmaß zum Opfer staatlicher Willkürmaßnahmen macht.

• Auch die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich in jeder Weise ab, da beide, sowohl die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt als auch die Eingliederungsvereinbarung selbst, in entscheidenden Punkten der Menschenwürde und dem Grundgesetz widersprechen.

In wie fern SGB II die elementare Rechtsprechung des Grundgesetzes bricht, können sie im “Brandbrief” von Ralph Boes nachlesen – wird bei Bedarf verteilt – , den ich mitunterzeichnet habe. Die Unverhältnismäßigkeit der Regelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB II ist von der Rechtsprechung bereits in drei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt worden. Baden-Württemberg Beschluß vom 22.1.2007, L 13 AS 4160/06 ER-B LSG Niedersachsen-Bremen vom 31.07.2007 – L 8 AS 605/06 R LSG Hamburg vom 22.09.2008 – L 5 B 483/07 ER AS Damit bestätigen 3 Gerichte und der Petitionsausschuss des Bundestages die Ungültigkeit von Sanktionen wegen der EGV. Aus diesem Grund findet die Regelung im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit bereits jetzt und im Vorgriff auf eine geplante gesetzliche Anpassung keine Anwendung mehr. Die “Rechtsfolgenbelehrung” der Eingliederungsvereinbarung ist in jeder Beziehung ein Dokument der Schande: Die Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenversicherung, nur weil man Elemente der Eingliederungsvereinbarung nicht befolgt, ist weitaus einschneidender als die Bedrohung mit Gefängnisstrafe. Gefängnis ist würdiger durchzustehen als Hunger und Obdachlosigkeit!

Versehen mit den Zusätzen:

• dass während der Sanktionen kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht

• und das man “den vereinbarten Eingliederungsbemühungen” nachkommen muss, auch wenn das Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist,

erregt die “Rechtsfolgenbelehrung” nichts als Fassungslosigkeit. So, wie sie dasteht, ist die Eingliederungsvereinbarung als Androhung von Folter und physischer Vernichtung – und wenn sie durchgeführt wird, als Akt der Unmenschlichkeit anzusehen und gehört, wenn die deutsche Rechtsprechung kein Mittel dagegen findet, vor den europäischen Menschenrechtsgerichtshof, vielleicht sogar – zusammen mit ihren Verursachern – vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gebracht.

Ich bin gerne bereit in angemessener Zeit (mein Vorschlag: 23. Januar 2012) eine positive Fassung der Eingliederungsvereinbarung, die die Freiheit und Würde des Menschen achtet zu erarbeiten und ihnen vorzulegen.

The End

Eingliederungsvereinbarung vom 21.12.2011

21.Dezember.2011

In einem weiteren Einzelgespräch mit den MA des JC habe ich dann diese EGV unterschrieben:

KIMIBU

EGV am 21.12.11

The End